Flugverkehr im hochalpinen Gebiet der Schweiz ist seit jeher ein höchst umstrittenes Thema. Ein vor vier Jahren gefällter Entscheid des Bundesrates wird nun durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Frage gestellt. Kommt es bald zur Streicherung weiterer Gebirgslandeplätze?
Das Bundesverwaltungsgericht macht in einem neuen Urteil rückgängig, was die Schweizer Regierung im Jahr 2014 beschlossen hat. Damals wurde entschieden, zwei Gebirgslandeplätze zu streichen und die übrigen 40 Landeplätze aufrechtzuerhalten. Die betroffenen Gemeinden der beiden gestrichenen Landeplätze legten Beschwerde gegen den Entscheid ein. Das Bundesverwaltungsgericht gibt den beiden Gemeinden in seinem Urteil nun nicht direkt recht, sondern stellt den Entscheid des Bundesrates an sich in Frage.
Entscheidungskriterien seien mangelhaft
Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem jüngsten Urteil fest, die Kriterien, die zur Entscheidung im Jahr 2014 führten, seien mangelhaft gewesen. Sie würden nicht berücksichtigen, ob die Gebirgsfliegerei nationale Schutzgebiete tangiere. Viel mehr hätte der Bundesrat für seinen Entscheid ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) einholen müssen, was er nicht tat.
20 weitere Gebirgslandeplätze müssten geprüft werden
Geht es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts so müssten 20 weitere Landeplätze auf Basis eines Gutachtens der ENHK neu bewertet werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erwägt nun dieses Urteil anzufechten, wie ein Sprecher gegenüber dem Tagesanzeiger sagt. Ob es zu einer Neubeurteilung der Gebirgslandeplätze kommt oder nicht, ist also noch nicht klar.
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Credits: Bild pixabay, Text basierend auf Informationen des Tagesanzeigers