Italien hat per Anfang 2022 die Sicherheitsbestimmungen für Wintersportlerinnen und Wintersportler verschärft. Neu ist in den Skigebieten eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Ebenso müssen bis 18-Jährige zwingend einen Helm tragen. Gesetzlich geregelt ist auch die Promille-Grenze auf der Piste. Und: Wer in Gebieten mit Lawinengefahr unterwegs ist, muss zwingend mit LVS-Gerät, Schaufel und Sonde ausgerüstet sein.
Skifahren erfreut sich immer grösserer Beliebtheit. Diese Entwicklung widerspiegelt sich auch in den Unfallstatistiken. Italien versucht dieser Entwicklung mit zusätzlichen Pflichten und drohenden Bussen entgegenzuwirken.
Die wichtigsten Änderungen per 1. Januar 2022 in der Übersicht
- LVS-Gerät, Schaufel und Sonde sind auf Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- oder Winterwanderungen in Gebieten mit Lawinengefahr zwingend mitzuführen
- In Skigebieten ist ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitzuführen
- Für Ski-, Snowboard- oder Rodelfahrende bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht
- Alkoholisierte Wintersportler*innen werden ab 0,5 Promille gebüsst, ab 0,8 Promille strafrechtlich verfolgt
Abseits der präparierten Pisten: Gleiche Regeln für alle
Das neue Wintersportgesetz schreibt vor, dass sich alle Wintersportlerinnen und Wintersportler abseits der präparierten Pisten über die Lawinensituation informieren und bei Lawinengefahr entsprechende Schutzausrüstung mitführen müssen. Angaben zur konkreten Lawinengefahr finden sich im Gesetzesartikel jedoch keine. Die neue Pflicht abseits der Piste betrifft nicht nur das Skitouren und das Variantenfahren, sondern auch Schneeschuhlaufen oder Winterwandern.

Nur mit gültiger Haftpflichtversicherung auf die Piste
Ebenfalls seit 1. Januar 2022 ist in allen Wintersportgebieten Italiens eine gültige Haftpflichtversicherung von Nöten. Sprich: Eine Versicherung, die für die Schäden oder Verletzungen von anderen aufkommt. Der deutsche Alpenverein schreibt zu diesem Thema, dass die DAV-Mitgliedschaft eine Sporthaftpflichtversicherung beinhaltet, die eintritt, wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht.
Der Schweizer Alpenclub schreibt auf seiner Website zum Thema Versicherungsschutz, dass die Mitgliedschaft beim SAC grundsätzlich keinen Versicherungsschutz beinhaltet. Ausnahme 1: Jugendliche zwischen 6 und 22 Jahren erwerben mit der SAC-Mitgliedschaft auch die Gönnerschaft bei der REGA. Ausnahme 2: Tourenleiter, JO-Leiter, Hüttenchefs und andere Hilfspersonen, die im Auftrag des SAC eine Funktion ausüben, verfügen über einen Haftpflichtversicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung des Zentralverbandes.
Zurück nach Italien. Das neue Gesetz verpflichtet die Skigebiete, vor Ort Haftpflichtversicherungen für Personen- und Sachschäden anzubieten. Wintersportlerinnen und Wintersportler können also selber entscheiden, ob sie mit einem gültigen Versicherungsschutz anreisen, oder ob sie zusätzlich zum Skipass eine entsprechende Versicherung erwerben wollen.

Helmpflicht bis 18 Jahre
Weiter regeln die neuen Sicherheitsbestimmungen in Italien auch die Helmtragepflicht. Neu müssen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre einen Helm tragen. Dieser muss nicht nur CE-zertifiziert sein, sondern auch eine Zulassung fürs Alpinskifahren haben. Dies unabhängig davon, ob der Helm vor Ort fürs Snowboarden, Skifahren oder Schlitteln eingesetzt wird. Bergsportverbände wie der DAV empfehlen auch allen Erwachsenen, einen Helm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen.
Promillegrenze analog Strassenverkehr
Seit Anfang Jahr gilt in den Skigebieten ein Grenzwert von 0,5 Promille. Alkoholisierte Skifahrende über diesem Wert müssen mit einer Geldstrafe rechnen, ab 0,8 Promille sogar mit einem Strafverfahren.
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Credits: Titelbild Arno Senoner