Die Spielregeln am höchsten Berg der Erde könnten sich bald ändern. Laut dem geplanten »Tourism Bill 2081« sollen künftige Aspirant:innen für eine Besteigung des Mount Everest (8.848 m) nur noch dann eine Genehmigung erhalten, wenn sie zuvor erfolgreich einen mindestens 7.000 Meter hohen Berg in Nepal bestiegen haben.
Was steht im»Tourism Bill 2081«?
Die nepalesische Regierung erwägt ein Gesetz, das die Anforderungen für eine Everest-Expedition deutlich verschärfen würde. Künftig soll zunächst jedes Teammitglied ein verpflichtendes Gesundheitszeugnis vorlegen müssen. Ziel ist es, vermeidbare Todesfälle und medizinische Notfälle in extremer Höhe zu reduzieren. Kernpunkt des Entwurfs ist jedoch eine neue Erfahrungsvoraussetzung: Eine Besteigungsgenehmigung für den Mount Everest soll nur noch erhalten, wer nachweisen kann, zuvor mindestens einen über 7.000 Meter hohen Gipfel in Nepal erfolgreich bestiegen zu haben. Offizielle Stellen begründen diesen Schritt mit der wachsenden Zahl unerfahrener Bergsteigerinnen und Bergsteiger, die sich am höchsten Gipfel der Welt versuchen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung eines Umwelt- und Bergsteigerwohlfahrtsfonds vor. Dieser soll sowohl soziale Absicherung für Bergsteiger und Hochgebirgshelfer gewährleisten als auch Umweltschutzmaßnahmen in den Hochlagen finanzieren. Die bei der Ausstellung von Klettergenehmigungen erhobenen Gebühren für das Müllmanagement würden direkt in diesen Fonds fließen.
Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Auf die in kürze anstehende Everest-Saison hat es daher keine Auswirkungen. Hier erhoffen sich Expeditionsanbietende einen Anstieg an Kund:innen für die Saison, da viele sich den Traum des Everest noch vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes, und den damit einhergehenden zusätzlichen Kosten, erfüllen wollen.
Warum diese Regel?
Die nepalesischen Behörden begründen die 7.000 m-Pflicht mit mehreren zentralen Problemen, die in den letzten Jahren immer deutlicher zum Tragen kommen:
1. Mehr Sicherheit durch Erfahrung
Der Everest ist kein Einstiegsprojekt. Bislang reichten häufig finanzielle Mittel und Entschlossenheit aus, um eine Genehmigung zu erhalten – unabhängig von tatsächlicher Hochgebirgserfahrung. Diese zunehmende Kommerzialisierung gilt als Mitursache für eine steigende Zahl von Unfällen und Todesfällen. Die 7.000-Meter-Regel soll sicherstellen, dass Bewerber bereits Erfahrung im Umgang mit extremen Höhenbedingungen, technischer Ausrüstung und körperlicher Belastung gesammelt haben.

2. Überfüllung
Engpässe in der sogenannten Death Zone über 8.000 m haben sich zu einem ernsthaften Sicherheitsrisiko entwickelt: Zu viele Teams, zu wenig Platz und verzögerte Bewegungen bei kritischen Wetterlagen oder gesundheitlichen Notfällen.

3. Umweltschutz
Im Dezember letzten Jahres stellte die Regierung einen umfassenden Fünfjahresplan zur Säuberung des Everest (2025–2029) vor. Damit verabschiedete sie erstmals einen langfristigen, politisch gestützten Rahmen für das Abfallmanagement am Berg.
Mit der steigenden Zahl an Expeditionen wuchs auch die Umweltbelastung durch Abfälle, Sauerstoffflaschen und Camps. Eine Vorauswahl erfahrener Alpinisten könnte den ökologischen Fußabdruck der Everest-Saison verringern.
Reaktionen in der Bergsteiger-Szene
Die internationalen Reaktionen sind gemischt: Bergrettungsorganisationen, Sicherheitsexperten und Teile der nepalesischen Kletterszene begrüßen die geplante Maßnahme als längst überfälligen Schritt. Sie sehen darin eine Chance, den Everest-Aufstieg wieder mehr in Richtung ernsthaften Hochgebirgssports zu rücken und Fehlentscheidungen Unerfahrener zu verhindern. Kritiker hingegen bezweifeln, dass ein einzelner 7.000-Meter-Aufstieg automatisch ausreichend auf die extremen Bedingungen am Everest vorbereitet. Zudem wird beanstandet, dass ausschließlich Besteigungen in Nepal anerkannt werden sollen. Erfahrungen an anderen anspruchsvollen Hochgebirgsgipfeln wie dem Aconcagua (6.961 m) in Südamerika oder dem Denali (6.190 m) in Nordamerika würden demnach nicht zählen. Auch einige Expeditionsunternehmen haben sich zu Wort gemeldet und schlagen vor, stattdessen einen weltweit anerkannten Gipfel ab etwa 6.500 Metern als praxisnäheren Referenzpunkt zu definieren.

Kann das Gesetz noch kippen?
Ja. Zwar wurde der Tourism Bill bereits im Oberhaus bestätigt, doch muss er noch das Unterhaus passieren und vom Präsidenten unterzeichnet werden. Änderungen oder Abschwächungen sind also weiterhin möglich – wie schon bei früheren Reformvorschlägen.

Ob die 7.000er-Pflicht tatsächlich zu mehr Sicherheit am höchsten Berg der Erde führt oder lediglich eine weitere Hürde im ohnehin stark kommerzialisierten Everest-Geschäft darstellt, wird sich erst in der Praxis zeigen. Spätestens wenn die ersten Expeditionsteams mit – oder ohne – nachgewiesene 7.000-Meter-Erfahrung ihre Anträge einreichen, dürfte sich entscheiden, ob Nepal ein Sicherheitsproblem löst oder eine neue Debatte über Fairness, Zugang und alpinistische Werte entfacht.
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